Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu unseren Yachtgutachten. Wir erklären den Ablauf, die Kosten und weitere wichtige Aspekte, die Sie wissen sollten.
Sie bestimmen den Umfang des Gutachtens. Gutachten werden zu Stundensätzen abgerechnet. Sie erhalten gerne auf Anfrage unsere Preisliste. Die Kosten eines Gutachtens sind aber im Vergleich zu später auftretende Kosten durch nicht erkennen von Mängeln vernachlässigbar.
Gerne erstelle ich Ihnen ein Exposé des Bootes, mache hierfür entsprechende Fotos und stelle das Boot für Sie in die gängigsten Internetplattformen ein.
Über ein Zustandsgutachten können wir den aktuellen Zustand sowie Mängel und etwaigen Investitionsbedarf bestimmen. Auch wird überprüft ob der veranschlagte Verkaufspreis dem tatsächlichen Marktwert entspricht.
Dafür bietet sich ein Kurzgutachten, bzw eine Inaugenscheinnahme des Bootes an. Das Kurzgutachten ersetzt aber nicht ein vollständiges Gutachten. Wir besichtigen das Boot und vergleichen den Zustand mit der Verkaufsbeschreibung. Wir teilen Ihnen dann telefonisch mit, ob sich eine nähere Begutachtung für Sie lohnt.
Gutachten werden in der Regel als .pdf erstellt und ihnen per Email gesendet. Auf Wunsch kann das Gutachten auch gegen eine geringe Gebühr 4-farbig ausgedruckt werden.
Bei einem Schaden, der durch einen Dritten verursacht wurde muss ihnen der Schaden ausgeglichen werden, bzw der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt werden. Nach §249 BGB haben Sie Anspruch auf einen unabhängigen Sachverständigen, der den Schadenumfang feststellt.
Ihnen entstehen hierdurch keine Kosten. Das Gutachterhonorar übernimmt die Versicherung des Schädigers.
Wichtig: Sie sind nicht verpflichtet einen Gutachter der Versicherung zu akzeptieren.
Die Schadenshöhe beinhaltet auch, Verbringung zur Werft, Krankosten, Bereitstellungskosten, Wertverlust etc.
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